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Über die Gremien sind die Mitglieder in die Verbandsarbeit eingebunden.
Die Gremienvertreter werden aus den Reihen der Mitglieder per Wahl bestimmt.
Der Verbandsrat des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) besteht aus 18 Mitgliedern und repräsentiert alle Genossenschaftsgruppen. Kernaufgabe des Verbandsrats ist die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands und die Würdigung seiner Berichte. Bei Entscheidungen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung muss der Verbandsrat zustimmen.
Dr. Gerhard Walther
Vorsitzender des Vorstands der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG
Wolfgang Völkl
Vorstandssprecher der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG
Albert Griebl
Vorstandssprecher der VR-Bank Rottal-Inn eG
Die Vertreterversammlung ist die Mitgliederversammlung des Genossenschaftsverbands Bayern im Sinne des §32 BGB. Sie entscheidet über Satzung und Wahlordnung des Verbands und beschließt über Mitgliedsbeiträge sowie den Jahresabschluss. Die Vertreterversammlung setzt sich derzeit zusammen aus 146 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der bayerischen Genossenschaftsbanken, Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften sowie den gewerblichen Warengenossenschaften.
Der Verbandstag ist die jährliche zentrale Veranstaltung der bayerischen Genossenschaften. Die Vollversammlung mit rund 1.300 Gästen dient zur öffentlichen Darstellung der bayerischen Genossenschaftsorganisation. Aktuelle Themen aus Wirtschaft und Politik mit Relevanz für Genossenschaften stehen auf der Tagesordnung. Darüber hinaus hat der Verbandstag die Aufgabe, über die Verschmelzung sowie die Auflösung des Verbands zu beschließen.
Die Fachausschüsse beraten den GVB-Vorstand sowie den Verbandsrat in Fachfragen und vertreten die Interessen der Mitglieder der genossenschaftlichen Unternehmen. Für jeden Fachausschuss werden 14 Vertreter der jeweiligen genossenschaftlichen Gruppe für vier Jahre gewählt.
Der Verband gliedert sich in sieben regionale Bezirksverbände. Diese fördern die Interessen der Mitglieder, pflegen den Erfahrungsaustausch und unterstützen den Verband bei seinen Aufgaben. Die Organe eines Bezirksverbands sind der Vorsitzende (Bezirkspräsident), der Bezirksverbandsausschuss (BVA) sowie die Mitgliederversammlung. Der BVA berät über die Besetzung der Gremien. Die Mitgliederversammlung wählt den Bezirksverbandsvorsitzenden.