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Trotz zahlreicher ergriffener Schutzmaßnahmen durch die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken bleibt die Zahl der Geldautomatensprengungen hoch. Im ersten Halbjahr 2024 wurden bereits 17 Sprengungen verzeichnet. Im gesamten Jahr 2023 waren es 21 Vorfälle, 2022 insgesamt 37. „Die Banken ergreifen umfassende Maßnahmen, um ihre Geldautomaten besser vor solchen Angriffen zu schützen“, sagte Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, anlässlich der Vorstellung des neuen Lageberichts des Bundeskriminalamts für das Jahr 2023 zu Angriffen auf Geldautomaten am Donnerstag in München.
Der leichte Rückgang um bundesweit sieben Prozent stellt keinen Rückgang der Gefährdungslage dar, da die Täter immer rücksichtsloser vorgehen. So ist der Einsatz von festen Explosivstoffen auf einen Rekordwert von 87 Prozent gestiegen und wegen des riskanten Fluchtverhaltens der Täter sind bereits Todesopfer zu beklagen.
Die Volks- und Raiffeisenbanken setzen verstärkt auf präventive Sicherheitsvorkehrungen. So werden immer mehr Geldautomaten mit Färbesystemen ausgestattet, die Geräte zusätzlich gegen Sprengungen gesichert und die Räumlichkeiten durch Vernebelungs- und Videoüberwachungssysteme geschützt. Zudem schließen die Banken die Zugänge zu den Automaten in den Nachtstunden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Bankinfrastruktur, sondern sollen auch hohe Sachschäden und steigende Versicherungsprämien vermeiden. Vor allem aber steht der Schutz von Menschenleben an oberster Stelle.
„Solche Sicherungsmaßnahmen sind jedoch nur ein Teil der Lösung“, betonte Müller. „Besorgniserregend ist, dass sich die Intensität der Attacken immer weiter erhöht und die Gefahr für Menschenleben unvermindert zunimmt. Selbst speziell gesicherte Automaten wurden von den Tätern bereits gesprengt.“ Um die Zahl der Automatensprengungen nachhaltig zu reduzieren, sind Ermittlungserfolge wie in Bayern im vergangenen Jahr entscheidend. „Die Erfahrung zeigt, dass die Anzahl der Sprengungen stets zurückging, sobald Tätergruppen gefasst wurden“, erklärte Müller.
„Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Verschärfung des Sprengstoffgesetzes ist ein notwendiger Schritt, um der Schwere der Straftaten gerecht zu werden. Dies wird jedoch nicht ausreichen, um potenzielle Täter abzuschrecken. Entscheidend bleibt die erfolgreiche Ermittlungsarbeit der Polizei.“