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Gemäß einer Meldung der Wochenzeitung Die Zeit (Donnerstag) haben sich seit April 1.000 Bankkunden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) infolge des Gebührenurteils des Bundesgerichtshofs (BGH) beschwert. Aus Sicht des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) bedarf es angesichts dieser Zahl dringend der Einordnung. „Diese Meldung ist ein Beispiel dafür, wie aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros die entsprechende Berichterstattung am Donnerstag in München.
Angesichts von mehr als 80 Millionen Einwohnern in Deutschland, die mehr als 100 Millionen Konten bei Banken und Sparkassen führen, nimmt sich die Zahl der Beschwerden über einen Zeitraum von sieben Monaten äußerst gering aus. „Es geht nicht darum, Verbraucherschutzthemen kleinzureden oder Gerichtsurteile infrage zu stellen. Aber die Zahl zeigt: Für die absolute Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stellt die Höhe ihrer Kontoführungsgebühren sowie das bisherige Verfahren bei Gebührenerhöhungen kein Thema dar.“ Schließlich hätten sich bezogen auf die rund 100 Millionen Konten gerade einmal 0,001 Prozent der Betroffenen bei der BaFin beschwert.
Selbst wenn man weitere Beschwerden bei Banken, Schlichtungsstellen und Verbraucherschutzorganisationen in nochmal jeweils ähnlicher Höhe unterstellt, nimmt sich die Zahl der Beschwerdeführer verschwindend gering aus. „Offenbar getrieben von Belastungseifer gegenüber Kreditinstituten, wird hier mit Zahlen in einer Art und Weise ohne jegliche Einordnung argumentiert, dass ein völlig falscher Eindruck vom angeblichen Leidensdruck der deutschen Bankkunden erzeugt wird“, betonte Gros.
Selbstverständlich haben die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs umgesetzt. Dem Urteil zufolge ist die stillschweigende Anerkennung von Gebührenerhöhungen von Kundinnen und Kunden, die sogenannte „Zustimmungsfiktion“, nichtig. „Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern gehen seither auf ihre Kundinnen und Kunden zu. Doch auch bei den Banken ist spürbar: Für die weit überwiegende Mehrzahl der Kundinnen und Kunden war das frühere Verfahren kein Problem, und sie stimmen auch nach dem neuen Verfahren den Geschäftsbedingungen zu“, betonte Gros. Die Zahl derer, die ihre Zustimmung verweigern, sei verschwindend gering.
„Das BGH-Urteil setzt an einer Stelle an, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar kein Problem dargestellt hat“, ergänzt Gros. Die neue Bundesregierung ist daher aufgerufen, einen praxisnahen Weg zu finden, um das eingeübte Verhältnis zwischen Banken und ihren Kunden wieder zurechtzurücken. Es bedarf dringend einer gesetzgeberischen Klarstellung zur Anpassung von Preisen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Massengeschäft, um Kunden und Banken nicht durch unverhältnismäßigen Zustimmungsaufwand zu belasten.
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