SIE BENUTZEN EINEN VERALTETEN BROWSER

Um den vollen Funktionsumfang dieser Webseite zu erfahren, benutzen Sie einen neueren Browser (z. B. Google Chrome oder Mozilla Firefox).

Rechtsform Genossenschaft: 
Das müssen Sie wissen

Sie stehen vor einer wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Herausforderung und wollen sie gemeinsam mit anderen lösen? Dann ist die Genossenschaft eine passende Rechtsform. Eine Genossenschaft ist ein kooperatives Unternehmen, das Leistungen für seine Mitglieder erbringt. Mit den Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung bietet die Genossenschaft die unternehmerische Basis für gemeinsames Handeln – zum gegenseitigen Vorteil und zum Nutzen der Gemeinschaft.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Stärken der Rechtsform, zu Organen und Gremien einer Genossenschaft und einen Vergleich zu anderen Rechtsformen.

Stärken der Rechtsform

Funktionsweise und Gremien der Genossenschaft

Der Aufbau einer Genossenschaft sorgt dafür, dass Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Entscheidungsprozesse transparent bleiben. Mindestens jedes zweite Jahr schreibt das Gesetz eine Prüfung der Jahresabschlüsse vor. Dadurch ist ein hohes Maß an wirtschaftlicher Stabilität gegeben. Über die Gremien sind die Mitglieder in die Entscheidungen eingebunden: 

Vorstand

  • Wird durch die Generalversammlung gewählt oder vom Aufsichtsrat bestellt
  • Eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft
  • Führen der Geschäfte entsprechend der genossenschaftlichen Zielsetzung
  • Berichtet gegenüber dem Aufsichtsrat
  • Ordnungsgemäßes Rechnungswesen und Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Vorstandsmitglieder müssen Mitglied der Genossenschaft sein

Aufsichtsrat

  • Wird durch die Generalversammlung gewählt
  • Überwachung des Vorstands
  • Vertretung der Genossenschaft gegenüber dem Vorstand
  • Berichtet an die Generalversammlung
  • Prüfung des Jahresabschlusses
  • Information über die Angelegenheiten der Genossenschaft
  • Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglied der Genossenschaft sein

Generalversammlung

  • Der Generalversammlung gehören alle Mitglieder an
  • Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand und (gegebenenfalls) den Aufsichtsrat
  • Gemeinsame Willensbildung in Mitgliederangelegenheiten der Genossenschaft
  • Beschlussfassung über die Satzung und Verwendung des Jahresergebnisses
Notizbuch

Fotocredit: GVB

Ist die Rechtsform eG für mein Vorhaben geeignet?

Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens muss im Einklang mit den Interessen der Gründerinnen und Gründer stehen. Wegen der Gestaltungsmöglichkeiten in den verschiedenen Unternehmensformen ist fachlicher Rat dringend zu empfehlen. Unser Expertenteam berät umfassend über Möglichkeiten und Grenzen bei der Wahl der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ (eG).

Sie wollen wissen, ob Ihre Geschäftsidee zur Genossenschaft passt und wie Sie die Geschäftsidee weiterentwicklen können? Dann informieren Sie sich hier.

Sofern Sie Ihre Idee lediglich zu zweit verwirklichen wollen, ist die Rechtsform der eG nicht geeignet. Die Gründung einer Genossenschaft setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Mitgliedern voraus. Die Unternehmensidee kann dabei wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Art sein.

Nein. Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung des operativen Geschäfts liegt beim Vorstand. Beschränkungen der Geschäftsführung sind in der Satzung oder der Geschäftsordnung zu regeln.

Ja, denn die Entscheidung zum laufenden Geschäftsbetrieb trifft der Vorstand, nicht die Vielzahl der Mitglieder. Die Entscheidung im Gesamt-Vorstand schützt wiederum vor Durchsetzung von Einzelinteressen.

Unabhängig von der Wahl der Rechtsform entstehen in der Gründungsphase eines Unternehmens Kosten für die Beratung und Hilfestellung in Sachfragen. So unterstützt der GVB zum Beispiel bei der Ausgestaltung der Satzung und ist bei der Erstellung eines Businessplans behilflich. Die Beratungskosten richten sich dabei nach Komplexität und Umfang des erteilten Auftrags. Die Beratungsleistungen werden nach Zeit abgerechnet. Dazu wird eine Auftragsvereinbarung abgeschlossen, um die zu erwartenden Kosten transparent zu machen. Die Erstberatung ist kostenfrei. 

Für den laufenden Geschäftsbetrieb leistet die Genossenschaft einen umsatzabhängigen  Mitgliedsbeitrag; in der Vielzahl der neu gegründeten Genossenschaften wird lediglich der Mindestbeitrag in Höhe von 210 € fällig.

Spätestens nach Ablauf von zwei Jahren ist eine gesetzliche Prüfung zwingend vorgeschrieben. Für Prüfungsleistungen stellt der GVB einen maximalen Stundensatz von 103,30 € in Rechnung.

Die Genossenschaft unterliegt den für alle Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben. Ein Mehraufwand, insbesondere hinsichtlich der Rechnungslegung, ist deshalb nicht gegeben. Die notwendigen Dokumentationen der Beschlüsse von Vorstand oder Aufsichtsrat und die wiederkehrenden Berichterstattungen der Organe sorgen für Transparenz, fördern unternehmerische Entscheidungen und dienen letztlich dem Schutz der Mitglieder.

Nein, ganz im Gegenteil: Mit der Genossenschaft kann jedes Mitglied seine Selbstständigkeit behalten. Die Tätigkeit der Genossenschaft lässt sich mit der Satzung auf einen bestimmten, von den Mitgliedern gewünschten Unternehmenszweck festlegen. Beispielhaft sei hier die gemeinsame Vermarktung von Produkten oder die Bündelung im Wareneinkauf genannt.

Ja. In einer Genossenschaft können nicht nur natürliche Personen zusammenfinden. Unternehmen, Vereine, Kommunen – sie alle haben die Möglichkeit, eine Genossenschaft zu gründen oder sich einer Genossenschaft anzuschließen.

Die Haftung der Mitglieder ist auf die Geschäftsanteile begrenzt. Das Genossenschaftsgesetz sieht grundsätzlich für den Fall einer Insolvenz die Möglichkeit einer Nachschusspflicht der Mitglieder vor. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung festzulegen. Sie kann begrenzt oder auch ganz ausgeschlossen werden.