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20.03.2025

Erfolg für den GVB: Bayerisches Beteiligungsgesetz wird überarbeitet

Verband wirkt an Neufassung konstruktiv mit

Das bayerische Beteiligungsgesetzt kommt vorerst nicht. Bei einem Fachgespräch im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags am Donnerstag, bei dem auch Daniel Caspari als Experte des GVB vertreten war, stieß der Entwurf auf breite Kritik der Verbände. Der Wirtschaftsausschuss hat ihn daher zur Überarbeitung an das Bayerische Wirtschaftsministerium zurückgegeben.

Der Verband hat sich in den vergangenen Monaten wiederholt dafür eingesetzt, das Gesetz so nicht zu verabschieden – zuletzt in einer Pressemitteilung. Bürgerbeteiligung über Genossenschaften ist der Goldstandard. Dies wurde im Gesetzentwurf allerdings nicht berücksichtigt. Daher ist es ein Erfolg für den GVB sowie die Interessen seiner Mitglieder, dass das Beteiligungsgesetz in der bisherigen Form nicht kommen wird.

Der GVB freut sich, an der Überarbeitung des Beteiligungsgesetzes konstruktiv mitzuwirken.

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