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16.04.2024

Standpunkt: EU-Einlagensicherungssystem (EDIS)

Dezentrale Institutssicherung erhalten
Kernforderungen
  • Keine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung durch EDIS
  • Bewährten Schutz durch Institutssicherung erhalten
  • Fokus auf Risikoabbau legen
Worum geht es?
Hintergrund 

Die 1934 gegründete genossenschaftliche Institutssicherung ist das weltweit älteste ausschließlich privat finanzierte Sicherungssystem für Banken. Dank dieses Systems musste bisher kein Kunde einen Ausfall seiner Einlagen erleiden.

Bis zur Grenze von 100.000 Euro sind seit 2014 nach der EU-Richtlinie zum Einlagenschutz (DGSD) die Bankguthaben von Sparern EU-weit geschützt. Das garantieren die nationalen Sicherungssysteme. Nach der DGSD müssen die Sicherungssysteme mit 0,8 Prozent der vom gesetzlichen Schutzniveau abgedeckten Einlagen als Sicherungspolster ausgestattet sein. Die Institutssicherung der Genossenschaftsbanken gewährt darüber hinaus einen Schutz für die gesamten Bankguthaben.

Trotzdem wird auf europäischer Ebene weiterhin über ein gemeinsames Sicherungssystem EDIS (European Deposit Insurance Scheme) diskutiert. Das bedeutet: Die Banken der Eurozone hätten somit nur noch einen einzigen, vergemeinschafteten Fonds, bei dem individuelle Risiken, die sich aus dem Geschäftsmodell oder der Größe ergeben, gleichgesetzt werden.

Ausgangslage

Der gesetzliche Teil der Einlagensicherung setzt sich derzeit aus nationalen Sicherungstöpfen zusammen. Die EU möchte mit EDIS diese Töpfe zusammenlegen. Damit würden deutsche Mittel der Einlagensicherung EU-weit zum Einsatz kommen.

Problem 

Eine Haftungsgemeinschaft kann nur dann für mehr Stabilität sorgen, wenn es sich um möglichst homogene Gruppen mit ähnlichem Risikoprofil und Geschäftsmodell handelt. Bereits auf nationaler Ebene wird diese Voraussetzung für ein funktionierendes Solidarsystem an seine Grenzen gebracht.

Weitet man die Haftungsgemeinschaft auf die gesamte EU aus, schafft dies Fehlanreize zu Lasten der Finanzstabilität. Denn Institute und Finanzdienstleister würden dazu verleitet, höhere Risiken einzugehen und diese auf die Haftungsgemeinschaft zu verlagern.

Die Lektion aus der Finanzkrise 2008 war, dieses als ‚moral hazard‘ bezeichnete Verhalten durch konsequente Anwendung des Haftungsprinzips (Risiko = Verantwortung) in Zukunft zu vermeiden. EDIS konterkariert dieses Prinzip.

Lösung 

Seit Jahrzehnten haben sich dezentrale Sicherungssysteme wie die genossenschaftliche Institutssicherung als effektives Mittel zum Schutz der Einlagen von Bankkunden erwiesen. Denn sie vergemeinschaften Haftungsrisiken nur dort, wo ein homogenes Risikoprofil und eine Wertegemeinschaft besteht.

Statt bewährte Sicherungssysteme abzuschaffen, sollte sich die EU darauf konzentrieren, individuelle und systemische Bankrisiken zu reduzieren sowie sicherstellen, dass die Abwicklung systemrelevanter Institute ohne Ansteckungseffekte erfolgen kann. Dazu gehört auch die risikoadäquate Behandlung von Staatsanleihen in den Bankbilanzen.

Die Beibehaltung der Institutssicherung in der bestehenden Form ist auch deshalb sinnvoll, da sie präventiv wirkt. Denn die Institutssicherung setzt darauf, Bankenpleiten zu verhindern, wohingegen EDIS lediglich den Entschädigungsfall abdeckt.

Es muss grundsätzlich und dauerhaft gelten: Prinzipien wie Proportionalität, Risikogewichtung und Haftung sollten elementarer Bestandteil jeglicher europäischen Regeln im Finanzbereich sein. Solang kein EU-weiter, homogener Bankenmarkt existiert, führt eine Vergemeinschaftung von Risiken nur zur Destabilisierung.

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