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Die Europäische Kommission plant als zentrales Element der europäischen „Savings and Investment Union“ (SIU), die Beteiligung von Kleinanlegern am Kapitalmarkt zu stärken. Dazu wurde eine Kleinanlegerstrategie entworfen, die den Schutz der Verbraucher optimieren, das Verständnis für die Finanzmärkte verbessern und die Anlage-beratung auf die Bedürfnisse der Anleger besser abstimmen soll.
Im Rahmen des Gesetzentwurfs ist geplant, eine Vielzahl an bestehenden Rechtsvorschriften anzupassen, womit nicht nur in die Geschäftspraktiken der Finanz-dienstleister, sondern auch in das Marktgeschehen an sich erheblich eingegriffen würde. Die Ausge-staltung der EU-Verordnung im Detail ist daher Gegenstand vieler Diskussionen zwischen Politik, Wirtschaft und Verbraucher-schützern geworden. Wirtschafts- und Verbrauchervertreter befürchten eine Verschlechterung der Situation für die Anleger.
Die Kleinanlegerstrategie der EU verfolgt das Ziel, der breiten Bevölkerung den Zugang zu den Kapitalmärkten zu erleichtern. Derzeit profitieren vor allem Kleinanleger zu wenig von den höheren Renditen, die an den Kapitalmärkten erzielt werden können. Hemmnis ist vor allem die Risikoaversion vieler Kleinanleger.
Der Gesetzentwurf steht den eigenen Zielen entgegen. Denn zentrale Elemente des Entwurfs hätten eine Verschlechterung des Kapitalmarktzugangs zur Folge. Kunden sind bereits heute einer Informationsflut ausgesetzt, die abermals steigen würde. Der Vorschlag reduziert den „Value for Money“-Ansatz allein auf die Kosten und lässt andere Faktoren wie zum Beispiel die Performance der Anlage außer Acht. Das Produktangebot würde in Folge stark eingeschränkt. Ebenso einschränkend wirkt sich das geplante Provisionsverbot im beratungsfreien Geschäft aus. Der aus dem Verbot resultierende Kostendruck würde das Angebot weiter reduzieren. Egal ob Filialberatung, Online-Abschluss oder Neobroker: Sämtliche Zugangswege des Kunden zum Kapitalmarkt werden durch die Verbote stark eingeschränkt. Zudem würde durch die Vorhaben der Kleinanlegerstrategie neue Bürokratie in bedeutendem Ausmaß geschaffen werden. Dies gilt es auch im Hinblick auf das Ziel der EU-Kommission für mehr Wettbewerbsfähigkeit und weniger Bürokratie zu überdenken.
Da der aktuelle Gesetzentwurf seine Ziele verfehlt und nur neue bürokratische Lasten schafft, sollte er vollständig zurückgezogen werden, wenn nicht folgende Aspekte gestrichen oder angepasst werden: Erstens gilt es den Eingriff in effiziente Marktmechanismen durch Referenzbenchmarks vollständig aus dem Entwurf zu streichen. Im Rahmen des Value-for-Money-Konzepts dürfen die Kosten nicht allein den Ausschlag geben, sondern die Präferenzen der Kunden. Zweitens ist ein Verbot beratungsfreier Geschäfte auf Provisionsbasis nicht zielführend, da andernfalls selbstentscheidende Anleger sowie solche, die Kooperationsmodelle von Finanzdienstleistern und Vermögens-verwaltern in Anspruch nehmen, benachteiligt werden. Drittens muss der Gesetzgeber von der Idee Abstand nehmen, eine immer weitergehende Bevormundung und Informationsflut würde den Kunden helfen. Im Gegenteil bestärkt die Informationsüberlastung risikoaverse Kunden in ihrer Zurückhaltung gegenüber dem Kapitalmarkt.