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In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Verbände der süddeutschen Milchwirtschaft Änderungen am Referentenentwurf vom 1. Februar für das Tierschutzgesetz angemahnt. Darin fordern sie die Aufnahme der Kombihaltung als weiterhin akzeptable Haltungsform und setzen sich für Verlängerung der Übergangsfristen für Anbindehaltung ein.
Damit wollen die Verbände eine praxisgerechte Fortentwicklung des Tierwohls fördern und weitere unnötige Strukturbrüche in der kleinteiligen süddeutschen Landwirtschaft verhindern.
Die Stellungnahme haben neben dem GVB und dem BWGV unter anderem der Bayerische Bauernverband, der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft und der Verband der Milcherzeuger Bayern unterschrieben. Die Erklärung im Originalwortlaut finden Sie anbei.