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Die von Unternehmen unterschiedlicher Größe geprägte deutsche Milchwirtschaft ist der umsatzstärkste Sektor der Land- und Ernährungswirtschaft. Knapp die Hälfte der Milcherzeuger haben ihren Sitz in Bayern, auf deren Betrieben mit über einer Million circa 28 Prozent der Milchkühe leben.
Zudem wird rund ein Viertel der deutschen Milchanlieferungsmenge in Bayern verarbeitet und immerhin 76 von 161 Molkereien haben dort ihren Standort. Das zeigt die Bedeutung der bayerischen Milchwirtschaft für die deutsche Milchwirtschaft. Vergleicht man diese und andere Zahlen mit den Vorjahren, relativiert sich das Bild jedoch erheblich. So hat etwa die Anzahl der Milchviehhalter in Bayern allein zwischen 2020 bis 2023 um 11 Prozent auf 23.365 abgenommen.
Zudem ist die Zahl der milchverarbeitenden Betriebe in Bayern von 2010 bis 2023 von 112 auf 76 gesunken. Mehr als 40 Prozent der erzeugten Milchmenge in Bayern wird von genossenschaftlichen Molkereien verarbeitet, die durch den GVB vertreten sind. Ihr aggregierter Umsatz beträgt circa drei Milliarden Euro.
Die deutsche und bayerische Milchwirtschaft befinden sich in einem massiven Strukturwandel. Dieser resultiert aus verschiedenen Gründen. Zum einen belasten massive Kostensteigerungen für Energie, Futter, Düngemittel und andere Betriebsmittel, aber vor allem für neue Gebäude, Maschinen und Produktionstechnik die Betriebe.
Zum anderen gibt es zunehmende bürokratische Auflagen und wachsende Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften. Dabei gewichtet die bayerische Milchwirtschaft bereits heute nachhaltige Aspekte in besonderer Weise, indem sie den Ausstoß von CO2 begrenzt, auf den Gehalt von Bodenkohlenstoff achtet, Biodiversität sicherstellt und versucht, die Nahrungskonkurrenz zu reduzieren. Die bayerische Milchwirtschaft nimmt insofern eine Vorreiterrolle ein.
Die deutsche Milchwirtschaft sieht sich mit immer stärkeren Vorgaben – etwa bei der Tierhaltungskennzeichnung, der Düngeverordnung oder Klimabilanzierung – konfrontiert. Nationale Alleingänge fördern jedoch nicht den Tierschutz, wenn nur eine Verlagerung ins weniger regulierte Ausland stattfindet.
Auch würde die bayerische Milchwirtschaft durch ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und durch sehr hohe Anforderungen an die Kombinationshaltung erheblich belastet. Hinzu kommen Pläne, Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) in nationales Recht umzusetzen. Auch wenn Genossenschaften von dieser Regelung nicht betroffen sind, lehnen wir externe Eingriffe in die Selbstverwaltung strikt ab. Genossenschaftlich organisierte Molkereien haben bereits durch ihre Satzungen ausreichend geregelte Lieferbeziehungen. All diese Maßnahmen würden neben starken Kostensteigerungen die Wettbewerbsfähigkeit reduzieren und für Absatzeinbußen sorgen.
Der Strukturwandel in der Milchviehhaltung verläuft in einer Dynamik, die zu einem erheblichen, anhaltenden Rückgang der anbindehaltenden Milchviehbetriebe geführt hat. Hinzu kommen Bestrebungen des Lebensmitteleinzelhandels, vermehrt auf Milch aus Anbindehaltung zu verzichten.
Die Kombinationshaltung sollte daher unabhängig von der Bestandsgröße und ohne die Verpflichtung zum regelmäßigen Auslauf der Tiere in den Wintermonaten beibehalten werden, da sie gerade für kleinere Familienbetriebe und Kulturlandschaften eine große Bedeutung hat. Ebenso lehnen wir Eingriffe in Milchlieferbeziehungen wie es mit Art. 148 GMO geplant ist, ab. Sie sorgen für Bürokratie, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Gerade in einer Zeit, die durch hohe Unsicherheit und Volatilität geprägt ist, benötigt die Milchwirtschaft verlässliche und bürokratiearme Rahmenbedingungen.