Der GVB unterstützt das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, die Energiewende im Freistaat Bayern zu forcieren und bereits 2040 klimaneutral zu sein. Positiv hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf die Akzeptanz als ein wesentliches Ziel für den Ausbau der Wind- und Solarenergie definiert und als entscheidender Schlüssel zur Erreichung der Ausbauziele gestärkt werden soll. Dies ist wichtig, um die dringend benötigte Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen.
Aus Sicht des GVB wird allerdings das Ziel, die Stärkung der Akzeptanz in der Bevölkerung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht, weshalb verschiedene Änderungen erforderlich sind. Hervorzuheben sind insbesondere drei Defizite.
- Es fehlt die ausdrückliche Erwähnung genossenschaftlicher Unternehmen als Beteiligungsberechtigte. Sie werden lediglich unter den Ausnahmen von der Gesetzgebung aufgeführt, obwohl Energiegenossenschaften fachliches Knowhow mit gemeinschaftlichem Engagement vor Ort verbinden und damit einen erheblichen, direkten Beitrag zur Zielerreichung des Gesetzentwurfs leisten können. Nur mit Energiegenossenschaften als Beteiligungsberechtigte kann eine echte Bürgerbeteiligung flächendeckend in Bayern umgesetzt werden. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb Energiegenossenschaften unberücksichtigt sind. Allein in Bayern gibt es momentan über 350 Energiegenossenschaften mit rund 40.000 Mitgliedern, zu denen aktuell jährlich eine zweistellige Zahl hinzukommt. Sie tragen damit schon heute einen bedeutenden Anteil zur Energiewende in Bayern bei. Aus Sicht des GVB wird der im Gesetz formulierte Fokus auf Kommunen und einzelne Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichen, um die Zahl der Energieprojekte im Freistaat zu beschleunigen. An mehreren Stellen im Gesetzentwurf kann man sich dem Eindruck nicht erwehren, dass es sich weniger um ein Bürgerbeteiligungs- als um ein Gemeindebeteiligungsgesetz handelt. Da ohne Energiegenossenschaften die Energiewende nicht gelingen wird, sind Energiegenossenschaften, Gemeinden und Einzelbürger unbedingt als Beteiligungsberechtigte gesetzlich gleichzustellen.
- Zudem sollte hervorgehoben werden, dass die beste Möglichkeit, um Akzeptanz zu erreichen, die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist. Der Goldstandard dafür ist eine echte Bürgerbeteiligung. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Bürgerinnen und Bürger langfristig direkt an Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Projektgesellschaften beteiligt sind, also Miteigentümer der Anlagen sind. Echte Bürgerbeteiligung geht für uns aber weit über die rein finanzielle Beteiligung hinaus. Sie bedeutet vielmehr, dass für die Bürgerinnen und Bürger sowohl eine Mitsprache- als auch eine Mitwirkungsmöglichkeit besteht. Dementsprechend ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die im Gesetz genannten „Beteiligungsmöglichkeiten“ als gleichwertig dargestellt werden. Unterschiede ergeben sich allein aus den verschiedenen Charakteristika von Eigen- und Fremdkapital sowie Zuwendungen an Gemeinden durch Direktzahlungen. Insofern sollte eine Priorisierung zwischen den verschiedenen Möglichkeiten deutlich werden. Auch wenn in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Begriff „Beteiligung“ zahlreiche Verwendung findet, handelt es sich faktisch meist nur um eine Entschädigung der Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger, nicht aber um eine Beteiligung in dem Sinne, dass die Bürgerinnen und Bürger Teil der Energiewende werden.
- Zu kritisieren ist zudem die Höhe, die die Staatsregierung als eine angemessene Beteiligung ansieht. 0,3 Cent/kWh, von denen 0,2 Cent/kWh an die Gemeinde und nur 0,1 Cent/kWh, die optional an die Bürgerinnen und Bürger oder die Gemeinde gehen, sind völlig unzureichend, um Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern herzustellen. Denn dies würde nach unseren Berechnungen eine durchschnittliche Zahlung an die betroffenen Menschen von lediglich 4,08 Euro im Jahr bedeuten.1 Es ist offensichtlich, dass ein solch niedriger Betrag nicht zu einer Akzeptanzsteigerung der Energiewende in Bayern beiträgt.