Für die Akzeptanz der Energiewende ist die echte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Transformationsprozessen des Energiesystems von entscheidender Bedeutung. Wenn die Menschen vor Ort bei Veränderungen in ihrer Region nicht ausreichend eingebunden werden oder sie keine Möglichkeit zur Mitbestimmung haben, entsteht eine ablehnende Haltung. Deutlich wurde dies zum Beispiel Anfang 2024 in Mehring, als sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheids gegen einen Windpark im Altöttinger Forst aussprach.
Aktuell gibt es in einigen Bundesländern Gesetze und Initiativen, die das Ziel verfolgen, die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu stärken. Obwohl viele dieser Vorhaben die zentrale Bedeutung echter Bürgerbeteiligung vor Ort erkannt haben, scheitert es oft an der Umsetzung, die entweder zu kurz greift oder zu komplex gestaltet ist. Ein für Bayern geltendes Gesetz sollte folgende 10 Grundsätze enthalten, um echte Bürgerbeteiligung zu ermöglichen:
- Es darf zu keiner unverhältnismäßigen, bürokratischen und finanziellen Mehrbelastung führen. Es muss möglich sein, regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen.
- Eine zukunftsfähige Energieversorgung in Bayern basiert auf dezentralen, mit den Bürgern vor Ort gestalteten Erneuerbare Energien-Anlagen.
- Echte Bürgerbeteiligung beinhaltet eine langfristige finanzielle Beteiligung, direkte Mitsprache und Entscheidungskompetenz sowie gegebenenfalls die Möglichkeit aktiver Mitwirkung.
- Beteiligungsberechtigt sollten natürliche Personen und Bürgerenergiegenossenschaften bzw. -gesellschaften sein, die im (Nachbar-)Landkreis ihren Haupt-/Nebenwohnsitz haben.
- Bürgermeisterinnen und Bürgermeister benötigen Anreize, um Erneuerbare Energien-Projekte und Bürgerenergiegesellschaften zu unterstützen.
- Drei Prioritätsstufen sollten eingeführt werden: Echte Bürgerbeteiligung als aktive Beteiligung vor Nachrangdarlehen und als letzte Alternative eine Pönale.
- Räumliche Bedingungen für eine Beteiligung wie geringe Entfernungen des Wohnsitzes zur Anlage verkennen die dünne Bevölkerungsdichte in ländlichen Regionen.
- Zeitliche Bedingungen für Ansässigkeit vor Ort schließen Neugründungen von Gesellschaften zum Bau oder Betrieb einer Erneuerbare Energien-Anlage aus.
- Die Rahmenbedingungen für Ersatzbeteiligungen sind so zu definieren, dass Vorhabenträger starke Anreize haben eine aktive Beteiligungsform zu wählen.
- Die Bürgerbeteiligung sollte vorrangig über Energiegenossenschaften stattfinden und so ausgestaltet sein, dass sich auch Personen mit geringen finanziellen Mitteln beteiligen können.
Der aktuelle Entwurf des Bürgerenergiebeteiligungsgesetzes wird diesen Grundsätzen nicht gerecht.
Mehr dazu im angehängten Positionspapier.