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Die Bayerische Staatsregierung hat sich ambitionierte Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) gesetzt. Bereits bis 2040 will sie Klimaneutralität erreichen und bis 2025 die Stromversorgung zu 70 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern bereitstellen. Derzeit liegt die EE-Quote in Bayern bei rund 58 Prozent. Der Großteil des Zubaus erfolgt mit Photovoltaik und Windenergie. Gerade die Windenergie ist im Freistaat derzeit aber noch unterrepräsentiert. Bis 2030 möchte die Staatsregierung daher 1000 neue Windkraftanlagen bauen. Neben der technischen Machbarkeit ist gerade die soziale Akzeptanz der betroffenen Bürger essenziell für die Wahl eines geeigneten Standortes. Die direkte Partizipation der Bürger fördert dabei das Verständnis für die Vorteile der Stromerzeugung vor Ort.
In Bayern beteiligen bereits über 340 Energiegenossenschaften Bürger und Anwohner an der regionalen Energieversorgung. Sie erzeugen nicht nur dezentral regenerativen Strom aus Sonne, Wind und Wasser, sondern betreiben auch Nahwärmenetze oder Biogasanlagen. Über eigene Netze stellen sie zudem die Stromversorgung in der Fläche sicher.
Erneuerbare Energien decken derzeit gut die Hälfte des Strombedarfs in Bayern ab. Um dieses Verhältnis weiter zu verbessern und den steigenden Energieverbrauch durch nachhaltige und importunabhängige Energieerzeugung sicherzustellen, ist eine Erhöhung der Ausbaugeschwindigkeit erforderlich. Dasselbe gilt für den Wärmesektor.
Der Ausbau Erneuerbarer Energien in Bayern und Deutschland erfordert eine beschleunigte Umsetzung, um die anstehenden Transformationsprozesse im Energiesektor zu meistern. Ausgehend von den Schwierigkeiten bei der Flächenvergabe für Erneuerbare Energien stellen bürokratische Herausforderungen lediglich einen Aspekt der Problematik dar. Beispiele wie der geplante Windpark in den Staatsforsten im Landkreis Altötting verdeutlichen, dass für eine erfolgreiche Energiewende nicht nur die technische und planerische Machbarkeit ausreicht. Werden die Anwohner nicht ausreichend an der Errichtung und dem Betrieb der Kraftwerke beteiligt, entstehen zusätzliche Hürden beim Bau der Kraftwerke. Ist die Standortfrage geklärt, bremsen langwierige Genehmigungsverfahren und Hemmnisse bei der Kapitalbeschaffung die Konstruktion der Energieparks.
Um den sozialen Aspekt der Flächenvergabe zu lösen, ist es entscheidend, die betroffenen Bürger frühzeitig einzubinden und eine echte Bürgerbeteiligung mit langfristiger finanzieller Teilhabe, Mitsprache und Mitwirkungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Eine geeignete Rechtsform, um dieser gesellschaftlichen Herausforderung gerecht zu werden, ist die Genossenschaft. Sie fördert als Zusammenschluss regional verbundener Mitglieder den sozialen Mehrwert vor Ort und sichert ihren Mitgliedern ein Mitspracherecht sowie eine Beteiligung an den Vorteilen der grünen Energie. So wird die Akzeptanz gefördert. Bei kommunalen Vergabeverfahren sollte deshalb die genossenschaftliche Rechtsform regelmäßig als effektive Form der Bürgerbeteiligung in Betracht gezogen werden. Zur Überwindung technischer Hindernisse ist es zudem erforderlich, Genehmigungsverfahren weiter zu entbürokratisieren und Energieprojekte gerade in der Finanzierungsphase durch eine ausgeweitete Haftungsübernahme zu unterstützen.